Audi A5 e-tron in Fahrt
Elektromobilität im Audi Zentrum Rostock

Bis zu 6.000 € Förderung
für Ihren neuen Audi.

Elektrisch fahren ist günstiger, als Sie vielleicht denken. Profitieren Sie von staatlichen Zuschüssen, attraktiven Steuervorteilen und niedrigeren Wartungs- und Betriebskosten für Ihren vollelektrischen oder teilelektrifizierten Audi.

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Bis zu 6.000 € FörderungFür förderfähige Elektromodelle bei Neuzulassung ab dem 01.01.2026.
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Rückwirkend beantragbarFörderanträge können seit dem 19. Mai 2026 rückwirkend online gestellt werden.
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Für Kauf und LeasingPrivatkunden profitieren beim Kauf oder Leasing neuer E- und Hybridfahrzeuge.
Elektrisch fahren lohnt sich

Elektrisch fahren ist günstiger, als Sie vielleicht denken

Profitieren Sie mit einem vollelektrischen Audi von niedrigen Wartungs- und Betriebskosten – und von vielen Vergünstigungen.

Damit der Umstieg auf eine nachhaltigere Mobilität noch attraktiver für Privatkunden wird, fördert die Bundesregierung rückwirkend zum 1. Januar 2026 den Kauf und das Leasing von neuen Elektro- und Hybridautos. Im Audi Zentrum Rostock informieren wir Sie gerne über die entsprechenden Konditionen und welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen.

  • Basisförderung von 3.000 € für BEV-Fahrzeuge
  • Basisförderung von 1.500 € für REEV- und PHEV-Fahrzeuge
  • Zusätzlicher Kinderbonus von bis zu 1.000 €
  • Bis zu 2.000 € Einkommensbonus für Familien mit geringerem Haushaltseinkommen
  • Anträge seit 19. Mai 2026 rückwirkend online möglich
Audi Elektromodell im Detail
Bis zu 6.000 € Förderung Auch für Ihren elektrifizierten Audi – wir prüfen gemeinsam mit Ihnen die passenden Konditionen.
Voraussetzungen im Überblick

Förderbedingungen und -konditionen

Damit der Umstieg auf eine nachhaltigere Mobilität noch attraktiver für Privatkunden wird, fördert die Bundesregierung rückwirkend zum 1. Januar 2026 den Kauf und das Leasing von neuen Elektro- und Hybridautos.

  • Förderberechtigt sind nur Privatkunden, die ihr Fahrzeug nach dem 1. Januar 2026 neu zulassen – die Förderanträge können seit 19. Mai 2026 rückwirkend online gestellt werden.
  • Gilt nur beim Kauf oder Leasing eines erstmals in Deutschland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb (BEV), batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender (REEV) oder Plug-in-Hybrid-Antrieb (PHEV).
  • REEV- und PHEV-Fahrzeuge müssen bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen: CO2-Emissionen von max. 60 g/km oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 km.
  • Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen darf 80.000 € nicht überschreiten, für max. zwei Kinder erhöht sich diese Grenze um 500 € pro Kind.
BEV – Förderhöhe nach Haushaltseinkommen
Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen Ohne Kinder Ein Kind Zwei und mehr Kinder
Bis 45.000 €5.000 €5.000 €6.000 €
45.001 € bis 60.000 €4.000 €4.500 €5.000 €
60.001 € bis 80.000 €3.000 €3.500 €4.000 €
80.001 € bis 85.000 €nicht förderfähig3.500 €4.000 €
85.001 € bis 90.000 €nicht förderfähignicht förderfähig4.000 €
90.001 € und darübernicht förderfähignicht förderfähignicht förderfähig
PHEV / REEV – Förderhöhe nach Haushaltseinkommen
Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen Ohne Kinder Ein Kind Zwei und mehr Kinder
Bis 45.000 €3.500 €4.000 €4.500 €
45.001 € bis 60.000 €2.500 €3.000 €3.500 €
60.001 € bis 80.000 €1.500 €2.000 €2.500 €
80.001 € bis 85.000 €nicht förderfähig2.000 €2.500 €
85.001 € bis 90.000 €nicht förderfähignicht förderfähig2.500 €
90.001 € und darübernicht förderfähignicht förderfähignicht förderfähig

Alle Angaben ohne Gewähr. Quelle: Audi Deutschland, Stand Juli 2026.

Doppelt profitieren

Profitieren Sie von Steuervergünstigungen bei E-Autos

Die Anschaffung eines E-Autos lohnt sich auch aus steuerlichen Gründen: Im Vergleich zu Verbrennern punkten elektrisch angetriebene Autos unter anderem mit einer zeitlich befristeten Befreiung von der Kfz-Steuer und attraktiven Regelungen bei der Dienstwagenbesteuerung.

Keine Kraftfahrzeugsteuer

Zehn Jahre Steuerbefreiung für reine Elektroautos

Die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektroautos wurde durch den Gesetzgeber neu geregelt. Zukünftig gilt die zehnjährige Steuerbefreiung für Halter von reinen Elektroautos, die bis zum 31.12.2030 erstmals zugelassen werden. Sie ist jedoch begrenzt bis längstens 31.12.2035.

  • Zehn Jahre Steuerbefreiung ab Erstzulassung
  • Gültig für Neuzulassungen bis 31.12.2030
  • Begrenzt bis längstens 31.12.2035
  • Anreiz für eine frühzeitige Anschaffung
Entscheiden Sie sich jetzt für Ihr Audi Elektromodell und nutzen Sie die Steuerbefreiung für die volle Laufzeit aus.
Audi A6 e-tron beim Laden
Niedrigere Betriebskosten

Weniger Wartungskosten und günstiger laden

Sparen Sie mit einem vollelektrischen Audi bei den Wartungskosten und beim Energieverbrauch im Vergleich zu einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor.

Weniger Verschleißteile, weniger Kosten

Im Vergleich zu einem Auto mit Verbrennungsmotor sind in einem E-Auto weniger Verschleißteile verbaut. Bei der Inspektion muss der Servicebetrieb weder Zündkerzen noch Motoröl, Ölfilter oder Zahnriemen wechseln. Auch Reparatur und Ersatz von Auspuffanlage oder Kupplung entfallen.

−30%
Rund 30 Prozent geringere Wartungskosten Im Vergleich zu einem Auto mit Benzin- oder Dieselmotor.

Wenn Sie nachts zu Hause oder tagsüber am Arbeitsplatz laden, profitieren Sie meist von sehr günstigen Stromtarifen. Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz liegen die Energiekosten bei Kompaktwagen rund 50 Prozent unter denen von E10-Benzinern, in der Mittel- und Oberklasse sind sie mehr als 60 Prozent günstiger.

Zuhause laden

Günstige Nachtstromtarife machen das Laden zu Hause besonders wirtschaftlich.

Audi charging

Wählen Sie öffentlich zwischen drei Tarifen – passend zu Ihrem Ladeverhalten.

Kosten unterwegs

Laut Verivox liegen die Ladekosten unterwegs häufig knapp unter denen für Benzin oder Diesel.

Laden Sie günstiger als Sie tanken können

Flexibel laden – zu Hause und unterwegs

Ob Wallbox zu Hause oder öffentliche Ladesäule: Mit Audi haben Sie stets die passende Lösung für Ihren Alltag.

Audi Q4 e-tron beim Laden
Zuhause laden

Günstig laden mit der eigenen Wallbox

Nutzen Sie günstige Stromtarife zu Hause oder am Arbeitsplatz für ein wirtschaftliches Laden Ihres Audi.

Audi Q6 e-tron an öffentlicher Ladesäule
Unterwegs laden

Audi charging – drei Tarife zur Wahl

Wählen Sie den zu Ihrem Ladeverhalten passenden Tarif und laden Sie europaweit an zahlreichen Ladesäulen.

Zusätzliche Prämie sichern

Verkaufen Sie Ihre THG-Quote für 2026

Die THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote) ist ein gesetzliches Klimaschutz-Instrument. Wer ein vollelektrisches Fahrzeug besitzt, kann seine Treibhausgaseinsparungen vom Umweltbundesamt zertifizieren lassen und an Kraftstoffproduzenten weiterverkaufen – und erhält dafür eine Prämie.

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Wunschprämie auswählen

Entscheiden Sie sich zwischen Audi Gutschein und Bargeld-Prämie.

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Fahrzeugschein hochladen

Laden Sie Vorder- und Rückseite Ihrer Fahrzeugbescheinigung Teil I online hoch.

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Persönliche Daten ergänzen

Registrieren Sie sich über das Anmeldeformular und reichen Sie den Antrag ein.

1

440 € Audi Gutschein

Einsetzbar bei Ihrem Audi Partner für Original Teile, Zubehör, Wartung oder Lifestyle-Artikel aus der Audi collection.

2

300 € Bargeld-Prämie

Erhalten Sie von elektrovorteil.de eine Gutschrift auf Ihr bei der Registrierung angegebenes Bankkonto.

Rundum abgesichert

Attraktive Kfz-Versicherung für Ihren E-Audi

Wenn Sie ein Elektro- oder e-hybrid Fahrzeug leasen, finanzieren oder kaufen, profitieren Sie von einer besonders attraktiven Kfz-Versicherung – abschließbar bei Ihrem Audi Partner oder direkt online.

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Sonderkonditionen

Für E- und Hybridfahrzeuge auf den aktuellen Versicherungsbetrag über die gesamte Laufzeit.

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Allgefahrendeckung

Zusätzlicher Schutz für den Akku Ihres Elektrofahrzeugs.

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Alles aus einer Hand

Zusätzliche Leistungen speziell für Elektro- oder e-hybrid Fahrzeuge inklusive.

Häufige Fragen

Wissenswertes zur Elektroauto-Förderung

Ab wann gilt die Förderung?

Die Förderung gilt rückwirkend für Fahrzeuge mit einer Neuzulassung ab dem 01.01.2026. Anträge können seit dem 19. Mai 2026 online gestellt werden.

Wer ist förderberechtigt?

Förderberechtigt sind Privatkunden mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 80.000 €, das sich für maximal zwei Kinder um jeweils 500 € erhöht.

Gilt die Förderung auch für Plug-in-Hybride?

Ja, REEV- und PHEV-Fahrzeuge sind förderfähig, sofern sie maximal 60 g CO2/km ausstoßen oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 km erreichen.

Kann ich Förderung und THG-Quote kombinieren?

Ja, staatliche Förderung, Steuervorteile und der jährliche Verkauf Ihrer THG-Quote lassen sich unabhängig voneinander nutzen.

Persönliche Beratung im Audi Zentrum Rostock

Wir finden die passende Förderung für Ihren Audi

Unser Team berechnet gemeinsam mit Ihnen Ihre individuelle Förderhöhe, prüft die Voraussetzungen und begleitet Sie durch den gesamten Antragsprozess.

* Alle Angaben zu Förderhöhen, Einkommensgrenzen und steuerlichen Regelungen ohne Gewähr. Es gelten die jeweils aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. Fahrzeugzulassung.

Die Förderfähigkeit ist insbesondere abhängig von Fahrzeugmodell, Antriebsart, CO2-Emissionen bzw. elektrischer Reichweite, Erstzulassungsdatum sowie dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen des Antragstellers.

Steuerliche Regelungen zur Dienstwagenbesteuerung und Kfz-Steuerbefreiung sind individuell zu prüfen. Bitte lassen Sie sich hierzu ergänzend steuerlich beraten.

Informationsstand: Juli 2026. Inhaltliche Grundlage: Audi Deutschland – Kostenvorteile Elektromobilität.